Gemeinde Fensterbach

Breitbandausbau 1. Verfahren

Die Gemeinde Fensterbach hat beschlossen im Gemeindegebiet die Breitbandversorgung zu verbessern und sich am Förderprogramm des Freistaat Bayern anzuschließen.

Die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) nötigen Schritte finden Sie auf den unten stehenden Seiten.

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Markterkundungsverfahren

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Fensterbach gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Fensterbach bittet daher, bis spätestens 04.10.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1 Alle im Rahmen der Markterkundung relevanten Fristen (Äußerungsfrist Markterkundung, ggf. Vorlage eines detaillierten Zeit- und Projektplans, Anlauf der Investitionen) beginnen, sobald die Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht wurde.

2 Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist der Markterkundung mitgeteilt wurden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Die Gemeinde Fensterbach hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren nach Nr. 5 BbR durchführen.

Im Rahmen der Markterkundung fordert die Gemeinde Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. Gleichzeitig wird gebeten, auf Einträge in der Vectoring-Liste hinzuweisen.2

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Im Falle eines Eintrags in die Vectoring-Liste ist die Eintragungsbestätigung der listenführenden Stelle vorzulegen. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de heruntergeladen werden.

Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde Fensterbach bis spätestens 04.11.2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers gemäß Nr. 5 BbR übergehen.

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Zur Ermittlung der für einen geförderten Ausbau in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken" 3 im Gemeindegebiet hat die Gemeinde die Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Die Ist-Versorgung für ein vorläufig definiertes Erschließungsgebiet ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (https://www.fensterbach.de/Aktuelles/Breitband.aspx). Ein Leitfaden zur Darstellung der Ist-Versorgung kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden.

Die Gemeinde Fensterbach fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.B. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen.

Ausschreibung
Karte 1 Ist-Versorgung

18.12.2014 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

Die Gemeinde Fensterbach hat vom 20.8.2014 bis 4.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Die Gemeinde Fensterbach veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Ergebnis der Markterkundung der Gemeinde Fensterbach

Auswahlverfahren

Die Gemeinde Fensterbach nimmt am neuen Förderprogramm vom Freistaat Bayern zum schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen teil und strebt einen staatlichen Zuschuss für den Ausbau im Gemeindegebiet an.

Dieses Förderprogramm gliedert sich in mehreren Schritten und erfordert entsprechende Veröffentlichungen, die auf dieser Seite in PDF-Form gelistet werden.

03.03.2015 - Achtung! Hinweis! Bitte Beachten
Die Gemeinde Fensterbach verlängert die Angebotsabgabefrist nach Nr. 7 der unten stehenden Bekanntmachung zum Auswahlverfahren Gemeinde Fensterbach von ursprünglich 17.03.2015 bis zum 26.05.2015, 12:00 Uhr.

Außerdem wird gleichzeitig die Bindefrist unter Nr. 11 der selben Bekanntmachung von ursprünglich 13.05.2015 bis zum 24.07.2015 verlängert.

Die Gemeinde Fensterbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Gemeinde Fensterbach weist darauf hin, dass die vorläufigen Erschließungsgebiete der Gemeinde Fensterbach mit den vorläufigen Erschließungsgebieten der Gemeinde Schmidgaden in interkommunaler Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt wurden und diese auch parallel ausgeschrieben werden.
Die vorläufigen Erschließungsgebiete der Gemeinde Schmidgaden, sowie die zugehörigen Unterlagen zu dessen Auswahlverfahren finden sie hier: http://www.schmidgaden.de/content/breitband

Auswahlverfahren
Karte Erschließungsgebiet

24.06.2015 - Bekanntgabe des Ergebnisses des Auswahlverfahrens

Die Gemeinde Fensterbach hat vom 19.12.2014 bis 26.05.2015 das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau durchgeführt.

Das entsprechende Ergebnis steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Ergebnis des Auswahlverfahrens der Gemeinde Fensterbach

10.12.2015 - Stellungnahme Kooperationsvertrag

Im nachfolgedem Download finden Sie die Stellungnahme der Gemeinde Fensterbach zur Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Stellungnahme Kooperationsvertrag Gemeinde Fensterbach

Neueste Meldung:
Das schnelle Internet im Gemeindegebiet ist bis auf wenige Ausnahmen ab sofort nutzbar!
Nach dem Breitbandausbau ändert sich für jeden einzelnen erst einmal nichts. Die alten Telefon- / Internetverträge bleiben bestehen, sofern mit dem Anbieter für Telefon / Internet nichts anderes vereinbart wurde. Sind nun durch den Ausbau höhere Bandbreiten möglich und auch gewünscht, so müssen Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen und ggf. Ihren Vetrag anpassen.